Historischer Rückblick zum
einstigen Diplomstudiengang, Entwurf aus Mai/Juni 1993
Univ.-Prof. Dr. phil. W.
Kerkhoff
Institut für Sonder- und
Heilpädagogik
Freie Universität Berlin
ab 1985: Institut für
Rehabilitationswissenschaften
Humboldt
Universität zu Berlin
Georgenstr. 36
10117 Berlin
Fächerintegrierter Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft
(studienrichtungsübergreifend)
Übersicht
1.0
Vorüberlegungen
1.1 Situation FB Erziehungs- und
Unterrichtswissenschaft und des Instituts für Sonder- und Heilpädagogik
1.2 Mögliche Strukturierung
eines Diplomstudiengangs Erziehungswissenschaft
1.2.1 Diplom-Sonder-,
Diplom-Behinderten-, Diplom-Rehabilitationspädagoge/in
1.2.2 Diplompädagoge/in mit
Studienrichtung Sonderpädagogik
1.2.3 Integrierter Studiengang
zwischen Fachhochschule und Universität
1.2.4 Fächerintegrierter (studienrichtungübergreifender)
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Freien Universität
Berlin
1.2.4.1 Überblick
1.2.4.2. Planung für die FU
Berlin
2.0
Überblick über den fächerintegrierten (studienrichtungsübergrei-fenden)
Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft
2.1 Grundstudium
2.2 Hauptstudium
2.3 Einarbeitungsphase
3.0
Organisation eines fächerintegrierten
(studienrichtungsübergrei-fenden) Diplom-Studienganges
Erziehungswissenschaft
3.1 Grundstudium
3.2 Hauptstudium
3.2.1 Teil A
3.2.2 Teil B
3.3 Einarbeitungsphase
Univ.-Prof. Dr. phil. W. Kerkhoff
Institut für Sonder- und Heilpädagogik
Freie Universität Berlin
JETZT:
Institut für Rehabilitationswissenschaften
Humboldt Universität zu Berlin
Georgenstr. 36
10117 Berlin
Mai/Juni 1993
Fächerintegrierter Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft
(studienrichtungsübergreifend)
1.0 Vorüberlegungen
1.1 Situation FB Erziehungs- und Unterrichtswissenschaft und des
Instituts für Sonder- und Heilpädagogik
Schon lange vor den Beschlüssen des FB sind vom Verfasser dieser
Ausführungen zum Fortbestehen der Studienrichtung Sonderpädagogik im
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft und zum eigenen Verbleib
verschiedene Schreiben (8.7.92, 28.10.92, 15.12.92, 2.1.93) verfaßt und
auch an den Dekan gerichtet worden, die mit einer Ausnahme ohne Antwort
blieben.
Die Grundgedanken zu nachfolgenden Ausführungen über einen
fachrichtungsübergreifenden Diplom-Studiengang, aufgrund der Entwicklung
im FB zunächst ad acta gelegt, wurden durch die Perspektive in jüngster
Zeit, einen Studienschwerpunkt Integrationspädagogik zu begründen, von
mir wieder aufgenommen und weiterverfolgt.
An dieser Stelle soll ausdrücklich betont werden, daß zu einem
fächerintegrierter Diplomstudiengang - wie er hier vorgestellt wird -
auch behindertenspezifische Inhalte im weiter unten definierten Sinne
gehören, wenn der Studiengang eine Lebens-Problem-Orientierung haben
soll.
Zunächst war in verschiedenen Papieren davon ausgegangen, daß für die
Sonderpädagogik 3 Professuren zur Verfügung stehen. Man konnte aus
inhaltlicher Sicht vermuten, daß es sich um Allgemeine oder
Außerschulische Sonderpädagogik, Körperbehindertenpädagogik und
Geistigbehindertenpädagogik handeln mußte. Vergessen wurde wohl, daß die
Sprachheilpädagogik auch für andere Behindertenpädagogiken von großer
Bedeutung ist.
Nicht die Verlagerung der Sonderschullehrerausbildung zur HU, sondern
die "Streichung" der Prof.-Stellen am Institut für Sonderpädagogik an
der FU führte unweigerlich zur Aufgabe der Studienrichtung
Sonderpädagogik, da somit wichtige Voraussetzungen für die
Studierbarkeit entzogen worden waren. Die Konsequenz des FB-Rates, die
Studienrichtung aufzugeben, konnte somit nicht überraschen.
Auch ohne Prof.-Planstellen für Sonderpädagogik im Dipl.-Studiengang
könnte zumindest die Überlegung - wenn es auch keine optimale Lösung ist
- anstehen, die notwendigen Veranstaltungsangebote durch Lehraufträge
abzudecken, um einen integrierten Studiengang Sonderpädagogik - was
immer man darunter auch verstehen mag - zu sichern. Über die notwendigen
SWS - wenn man auch ca. 20 bis 25 SWS als Mindestangebot im Auge haben
muß - ist erst eine Entscheidung bei genauerer Planung möglich.
Jedoch ist eine Beschränkung der Sonderpädagogik in einem
Diplom-Studienschwerpunkt auf nur lern- und verhaltensauffällige Aspekte
oder auf eine integrationspädagogische Komponente ohne Studieninhalte
zumindest über Körperbehinderten- und Geistigbehindertenpädagogik
abzulehnen, da diese Berufsabsolventen im Außerschulische Sektor nicht
konkurrenzfähig sind. Sie können in wichtigen außerschulischen
Einrichtungen nicht die beruflichen Aufgaben übernehmen, die
Dipl.-Pädagogen/innen zugedacht werden.
Vielleicht können die nachfolgenden Ausführungen und die vorgeschlagene
Studienorganisationsstruktur auch jetzt noch für zukünftige Überlegungen
und Planungen zum Dipl.-Studiengang von Nutzen sein, auch wenn die nicht
mehr vorhandene Studienrichtung Sonderpädagogik eine Berücksichtigung
findet. Die vorgetragenen Gedanken wollen deshalb als ein
Diskussionsbeitrag angesehen werden.
1.2 Mögliche Strukturierung eines Diplomstudiengangs
Erziehungswissenschaft
Der Studiengang Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß
Dipl.-Pädagoge/in, wie er an der FU angelegt ist, muß als eine
Möglichkeit angesehen werden, den Studiengang zu ordnen. Andere
Möglichkeiten sind durchaus denkbar. Nachfolgend werden 4 Möglichkeiten
aufgezeigt und auf die Situation des Fachbereichs Erziehungs- und
Unterrichtswissenschaften bzw. des Instituts für Sonderpädagogik
bezogen.
1.2.1 Diplom-Sonder-, Diplom-Behinderten-,
Diplom-Rehabilitationspädagoge/in
Das Bemühen, den allgemeinen Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft
für den Bereich Sonderpädagogik in der Form eines Ausbildungsganges zu
etablieren, der sich nur auf das Fachgebiet Sonderpädagogik im Hauptfach
- und nicht auf Allgemeine Pädagogik - ausrichtet, hat es in der
Sonderpädagogik immer wieder gegeben. Solche Bestrebungen sind auch im
Ausland zu verzeichnen. Die zuletzt erstellte Prüfungsordnung der
Universität Dortmund Fachbereich Rehabilitation und Sondererziehung
hatte ursprünglich einen solchen Diplom-Sonderpädagogen/in im Sinn,
konnte aber nicht durchgesetzt werden.
Die Dipl.-Prüfungsordnung Bremen spricht auch von einem
Diplom-Behindertenpädagogen/in. Die Humboldt-Universität strebt
ebenfalls einen solchen Spezialisten unter der Bezeichnung
Diplom-Rehabilitationspädagoge/in an. Es bleibt abzuwarten, ob und
inwieweit diese Bezeichnung durchsetzbar ist und von der Praxis
wahrgenommen wird.
Für das Institut für Sonderpädagogik an der FU hat ein solcher
akademischer Titel nie zur Diskussion gestanden. Ein solcher
Ausbildungsgang wäre auch an den mangelnden Kapazitäten für das Fach
Sonderpädagogik an der FU gescheitert.
1.2.2 Diplompädagoge/in mit Studienrichtung Sonderpädagogik
Der Studiengang Erziehungswissenschaft mit dem Abschluß
Diplompädagoge/in, der die Studienrichtung Sonderpädagogik bzw.
Behindertenpädagogik beinhaltet, kann an verschiedenen
Ausbildungsstätten absolviert werden, die zugleich einen Ausbildungsgang
zum Sonderschullehrer anbieten. Diplom-Studiengänge
Erziehungswissenschaft mit der Studienrichtung Sonderpädagogik, ohne daß
zugleich die Ausbildung zum Sonderschullehrer angeboten wird, gibt es
bisher in Deutschland nicht. Eine inhaltliche Verzahnung und auch
gemeinsame Veranstaltungen mit durchaus einer Spezifizierung nach
schulischem und außerschulischem Bereich erscheinen aus kapazitären wie
auch aus praxisrelevanten und wissenschaftstheoretischen Gründen
erforderlich zu sein. Mit der Verlagerung der Ausbildungsgänge zum
Sonderschullehrer an die Humboldt Universität und der gleichzeitig
ergangenen Perspektive einer Versetzung der Professoren - ohne Rücksicht
auf deren Präferenzen - sind wesentliche Voraussetzungen entfallen für
die Beibehaltung eines Diplomstudienganges Erziehungswissenschaft mit
der Studienrichtung Sonderpädagogik, d.h. eines herkömmlichen und in der
Ausbildungslandschaft üblichen Studienganges. Mit den vorhandenen
Kapazitäten des Institutes - gemeint sind damit die Professoren und
wiss. Mitarbeiter, die zu Beginn der Verlagerung am Institut für
Sonderpädagogik vorhanden waren - hätten innovative Entwicklungen
vorangetrieben werden können.
An Innovationen in bezug auf Studiengänge zeichnen sich im Bereich der
Erziehungswissenschaft zur Zeit - 1993 - zwei Möglichkeiten einer
Neustrukturierung ab, die unter 1.2.3 und 1.2.4 weiter
unten erläutert werden.
1.2.3 Integrierter Studiengang zwischen Fachhochschule und Universität
Ein solcher Studiengang läuft seit 1987 an der
Universität-Gesamthochschule-Siegen und zielt mit den Studienabschlüssen
Diplom I und Diplom II auf den Abschluß mit der Bezeichnung
Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagoge/in und
Diplom-Pädagoge/in. Er wird ausgewiesen für das Fach
Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Eine solche Konstruktion wäre in Berlin
evtl. für das Fach Sozialpädagogik, aber nicht für das Fach
Sonderpädagogik denkbar, da es vergleichsweise an den Fachhochschulen
keine entsprechenden Studiengänge Sonderpädagogik gibt.
Wenn man jedoch mit den Ausbildungsgängen an der HU, die während der
DDR-Zeit angeboten wurden, weitergearbeitet hätte, wäre es möglich
gewesen, in einer Form der Gesamthochschule innerhalb der HU die
4semestrigen Studiengänge auf 7 Semester anzuheben und aus dem
Studiengang zum Diplomerzieher einen Fachhochschulabschluß mit
Sonderpädagogik zu konstituieren. Ein Hinweis dazu ist in einer
gemeinsamen Konferenz - zu Beginn der Entwicklung - zwischen Institut
für Sonder- und Heilpädagogik und dem Fachbereich Rehabilitation der HU
in einer Vorlage (Kerkhoff/Preuß) zu finden.
1.2.4 Fächerintegrierter (studienrichtungübergreifender)
Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft an der Freien Universität
Berlin
1.2.4.1 Überblick
Versuche, studienübergreifende Elemente in die verschiedenen
Studienrichtungen einzubringen, sind seit langem bekannt. So ist immer
wieder die Frage gestellt worden, ob und welche inhaltliche
Überlappungen und gemeinsame Ausbildungsforderungen es in allen
Studienrichtungen des erziehungswissenschaftlichen Diplomstudiengangs
geben könne. Solche Überlegungen sind sicherlich berechtigt, wenn man
z.B. bedenkt, daß die Studienrichtung Erwachsenenbildung und
Kleinkindpädagogik, beide durch Altersorientierung terminologisch
festlegt, und Sozialpädagogik und Sonderpädagogik, beide fachspezifisch
benannt, keine Gegensätze noch Abgrenzung - weder inhaltlich noch durch
Bezeichnung - erkennen lassen. Erwachsene und Kleinkinder sind sowohl in
der Sozialpädagogik wie in der Sonderpädagogik Zielgruppen.
Sozialpädagogik und Sonderpädagogik haben inhaltlich zahlreiche gleiche
Anliegen u.a.m.
Auch in Prüfungsordnungen haben solche Überlegungen ihren Niederschlag
gefunden, z.B. in der Prüfungsordnung Erziehungswissenschaft der
Universität Marburg, die für alle in ihrer Diplomprüfungsordnung
angebotenen Studienrichtungen nur studienrichtungsübergreifende
Wahlpflichtfächer anbietet. Die gemeinsamen Wahlpflichtfächer, die im
Einzelfall auf Antrag des Kandidaten geändert werden können, d.h. sogar
aus anderen Fachbereichen können Wahlfächer eingebracht werden, sind:
z.B. Ausländerpädagogik, Medienpädagogik, Rehabilitationspädagogik. Auch
die Berliner DPO der FU weist ja neben den studienrichtungsspezifischen
Wahlpflichtfächern studienrichtungsübergreifende Wahlpflichtfächer auf.
1.2.4.2. Planung für die FU Berlin
Auch für die Berliner Verhältnisse wäre - gerade wegen der noch zu
erwartenden weiteren Planstelleneinsparungen - eine Neuorientierung im
Diplomstudiengang denkbar und bedenkenswert. Ohne daß die einzelnen
spezifischen Fachgebiete wie Sozial-, Erwachsenen-, Kleinkind- und
Sonderpädagogik zerschlagen werden müßten, ist für einen Studiengang
Diplompädagogik aus oben erwähnten Darlegungen - z.B. inhaltliche
Überlappung, gemeinsame Adressaten, aber auch gleichartige Kompetenzen -
eine Vereinheitlichung ins Auge zu fassen.
Zugleich wären andere Fachgebiete, wie Ausländerpädagogik,
Medienpädagogik u.a. nicht nur integrierbar, sondern könnten
entsprechend ihrer unumstrittenen Relevanz in den neuen
Diplomstudiengang eingebaut werden. Damit wäre der Vielschichtigkeit der
Probleme im Leben des Adressaten eher näher zu kommen, als durch die
willkürlich erscheinende, wenn auch vielleicht aus Sachaspekten heraus
einsichtige Aufteilung nach verschiedenen Studienrichtungen.
Nachfolgend wird skizzenhaft der mögliche Aufbau eines
fächerintegrierten (studienrichtungsübergreifenden) Diplom-Studiengangs
Erziehungswissenschaft aufgezeigt. Es wird dabei davon ausgegangen, daß
- für die Studierenden mehr Wahlmöglichkeiten zwischen fachverschiedenen
Aspekten und damit zugleich die eigene Lernmotivation und die soziale
Berufsrealität berücksichtigt wird
- die fachlichen Inhalte aus dem jeweiligen Fachgebiet komprimiert und
in obligate und fakultative Angebote geteilt werden
- allen pädagogischen Berufen gemeinsame Studienziele, wie z.B.
Kompetenzerwerb, übergreifend angeboten wird, wie das auch in der z.Z.
gültigen Prüfungsordnungen schon vorhanden ist.
- mehr inhaltliche Kooperation und Absprachen in der Phase der
Veranstaltungsplanung zwischen den Fachvertretern erfolgen müssen
- die Entscheidung für sonderpädagogische Ausbildungsanteile beinhaltet,
daß Angebote aus der Körperbehinderten-, Geistig- und
Sprachbehindertenpädagogik und Medizin da sein müssen, die evtl. durch
Lehraufträge abgedeckt werden können
- ein wissenschaftliches Studium auch heißt praxisrelevant, z.B. 1.
Praktikum als Praxiserfahrung und -verarbeitung, 2. Praktikum als
Assistenzausübung mit schon mitverantwortlichen Aufgaben. Die
Praktikumsbeschaffung an der FU soll das Praktikumsbüro übernehmen, das
bislang nur für die Lehrerkandidaten zuständig ist.
- nach dem Abschlußexamen eine Einarbeitungsphase in der Form eines
Referendar- oder Anerkennungsjahres eingerichtet wird
Mit einer solch "geschneiderten" Prüfungsordnung könnte die FU mit einem
breiteren Wissen und mit vielseitigeren Handlungskompetenzen, wie beides
ja wohl von den Berufsfeld-Abnehmern gewünscht wird, die beruflichen
Chancen der Dipl.-Pädagogen/innen steigern und den anderen
Dipl.-Studiengängen im übrigen Deutschland, die mehr auf eine
Spezialisierung ausgerichtet sind, zugleich auch eine innovative, aber
zugleich wissenschaftlich geschulte Berufsvariante entgegensetzen.
Zunächst folgt nun ein Überblick über die vorgeschlagene
Studienstruktur. Dieser Überblick sollte in Zusammenhang mit den weiter
unten folgenden konkreteren und spezifischeren Ausführungen gelesen
werden.
2.0 Überblick über den fächerintegrierten (studienrichtungsübergrei-fenden)
Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft
Plädiert wird hier für einen Diplomstudiengang, der zugleich in die
Praxis überleitet. Aus dieser Sicht hat der Ausbildungsgang
3 Studienabschnitte
- Grundstudium (Verantwortlich Universität)
- Hauptstudium (Verantwortlich Universität)
n
Einarbeitungsphase (Anerkennungsjahr) nach Dipl.-Abschllußprüfung (Verant-wortlich
Universität und Berufsabnehmer)
2.1 Grundstudium
Das Grundstudium hat 4 Studienelemente (80 SWS):
I Einführung in pädagogische Problemstellungen und Grundlagen
Hierfür sind 28 SWS vorgesehen
II Einführung in spezielle Fragestellungen
Hierfür sind 24 SWS vorgesehen
III Nebenfächer
Hierfür sind 24 SWS vorgesehen
IV Praktikum und Begleitseminare
Hierfür sind 4 SWS vorgesehen
2.2 Hauptstudium
Das Hauptstudium weist 2 Teile auf (zus. 80 SWS):
- Teil A mit den Studiensemestern 5 und 6
- Teil B mit den Studiensemestern 7 und 8
Das Hauptstudium Teil A hat (40 SWS) 3 Studienelemente:
I Erwerb von Kompetenzen
Hierfür sind 18 SWS vorgesehen
II Adressatenorientierte individuelle und integrierende Förderung
Hierfür sind 20 SWS vorgesehen
III Praktikum und Begleitseminar
Hierfür sind 2 SWS vorgesehen
Das Hauptstudium Teil B hat (40 SWS) 2 Studienelemente:
I Forschungsorientierte Praxisprojekte und Projektseminare
Hierfür sind je 8 SWS für die zweisemestrige Projektteilnahme und je 4
SWS Projektseminare vorgesehen
II Forschungsseminare und Kolloquien
Hierfür sind je Semester 8 SWS vorgesehen
2.3 Einarbeitungsphase
nach Dipl.-Hauptprüfung ca. 1jährig nach praktischer Arbeit im Sinne
eines Anerkennungsjahres, mit einem Abschlußgespräch
3.0 Organisation eines fächerintegrierten (studienrichtungsübergrei-fenden)
Diplom-Studienganges Erziehungswissenschaft
3.1 Grundstudium
(80 SWS)
I Einführung in Pädagogische Problemstellungen und Grundlegung
(28 SWS)
1. Erziehung, Sozialisation, Bildung, Qualifikation und
gesellschaftliche Bedingungen (12 SWS)
- unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinpädagogischen Aspekte
- unter besonderer Berücksichtigung alterspädagogischer Aspekte d.h. der
Kleinkindpädagogik, Kinder- und Jugendpädagogik, Erwachsenenbildung,
Altenarbeit
- unter besonderer Berücksichtigung der wissenschaftlichen Ergebnisse
der vergleichenden Pädagogik
2. Pädagogisch bedeutsame Institutionen (4 SWS)
unter besonderer Berücksichtigung derjeniger, die in den Bereichen der
Erwachsenenbildung, Kleinkindpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik
und Berufspädagogik angesiedelt sind von:
z.B.
- Beratungsstellen(Erziehungsberatung-, Konfliktberatung-,
Lebensberatung-),
- Öffentliche Ämter (wie Jugendamt, Behindertenfüsorge, Sozialamt),
- ambulante, teils mobile Einrichtungen (Frühförderungsstellen,
Sozialstation, Betreuungsdienste),
- stationäre Einrichtungen (wie Kliniken für Kinder, Kinder- und
Jugendpsychiatrien, Rehabilitationszentren, Wohnbereich und
Vollzeitheime einschließlich Kurzzeitheime für Kinder, für alte
Menschen, für behinderte Menschen),
- Bildungseinrichtungen (wie Volkshochschulen),
- berufliche Einrichtungen (wie Behindertenwerkstätten, Jugenddörfer,
Weiterbildungseinrichtungen)
- Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitheime, Ferien- und Urlaubsheime)
3. Forschungsmethoden (12 SWS)
- quantitative Verfahren
- qualitative Verfahren
II Einführung in spezielle Fragestellungen
(24 SWS)
in jedem nachfolgenden Teilgebiet sind 3 Gebiete mit mindestens je 8 SWS
zu belegen
1. Sozialpädagogische Fragestellungen
2. Behindertenpädagogische Fragestellungen einschließlich medizinischer
Probleme
3. Probleme der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und der Bildungs-
und Sozialpolitik bzw. -gesetzgebung (u.a. vertreten durch die
Erwachsenenpädagogik)
4. Sozialmanagement und Organisationslehre
III Praktikum
(1/2 Jahr mit 2 zugeordneten Veranstaltungen von zusammen 4 SWS)
- Ziel des Praktikums: Kenntniserwerb über verschiedene Lebenswelten und
über erziehungspraktisches Arbeiten
- angeboten werden von jedem der nachfolgenden Teilbereiche,
Erwachsenenbildung, Kleinkindpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik
und Berufspädagogik, dazu ein Vorbereitungsseminar, ein Begleitseminar
(Einzel- oder Gruppensupervision)
IV Nebenfächer
(24 SWS): Psychologie und Soziologie (je Fach 12 SWS)
3.2 Hauptstudium
3.2.1 Teil A
(5. u. 6. Semester) (40 SWS)
I Kompetenzen-Erwerb
(20 SWS)
aus nachfolgenden Bereichen sind mindestens 3 zu studieren mit insgesamt
18 SWS
1. Beratung, Kommunikationsförderung, Gesprächsführung, Teamarbeit
2. Einzelfallhilfe, Gruppenleitung, Gesprächsführung, Unterricht, Medien
3. Arbeit mit Paaren und Gruppen, mit Erwachsenen
4. Planung, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation
5. Pädagogische Diagnostik (einschließlich Beobachtung), Sozialanalyse
und Gutachtenerstellung
II Individuelle und integrative Förderung
(20 SWS)
1. Förder-, Therapie-, Trainingskonzepte und -entwicklung, Prävention
und Copingunterstützung (6 bis 10 SWS): u.a. Frühförderprogramme,
Hirnjogging, Wahrnehmungstraining, Sprach- und Sprechtherapie,
Kunsttherapie, Erziehungspläne, Bewährungshilfe, Gerichtshilfe
2. Eingliederungs- und sozialorientierte Aufgaben (6 bis 10 SWS): u.a.
Arbeit in Selbsthilfegruppen, in Vereinigungen, Verbänden,
Organisationen, Netzwerk, berufliche Eingliederungsbegleitung und
Weiterbildung, Resozialisierungspläne, Konzeptionierung, Organisation
und Leitung von Fortbildungsangeboten (z.B. Erzieher, Pflegepersonal)
III Praktikum
- 1/2jähriges Praktikum mit Begleitseminar (Begleitung mit
Praxisanleitung und Supervision) von 2 SWS
- Ziel des Praktikums im Hauptstudium ist, Einsicht zu gewinnen in die
Rolle und Aufgabe des zukünftigen Dipl-Pädagoge/in. Deshalb ist es
wünschenswert, Assistenzaufgaben bzw. stellvertretende Teilaufgaben -
nach Anleitung und Rücksprache - in der Heimleitung, in Wohnheimen für
alte oder behinderte Menschen, in Beratungsstellen u.ä. zu übernehmen.
3.2.2 Teil B
(7. u. 8. Sem.) (40 SWS)
I
Forschungsorientierte Praxisprojekte und Projektseminare
(24 SWS)
Im
Zentrum des 7. u. 8. Sem des Hauptstudiums steht die wissenschaftliche,
forschungsorientierte und praktische Arbeit an Praxisprojekten. Solch
projektorientiertes Arbeiten bieten die verschiedenen pädagogischen
Teilgruppen (Erwachsenenbildung, Kleinkindpädagogik, Sonderpädagogik,
Sozialpädagogik, Ausländerpädagogik, Berufspädagogik u.a.) an. Die
Durchführung der hier gemeinten Projekte ist in additiver (Projektleiter
bittet um Seminarunterstützung bei einem anderen pädagogischen Fach)
oder in kooperativer (gemeinsame Entwicklung durch verschiedene
Fachvertreter) Form denkbar.
Angebunden werden die spezifischen Fragestellungen der Projekte an die
Lebensbereiche wie z.B.:
-
soziale Bezugsgruppen-, Wohn- und Heimbereich, Berufs- und
Arbeitssektor, Freizeitbereich
-
Öffentlichkeit, Gemeinwesen, Bildungsarbeit, Strafvollzug
-
Betreuung, Resozialisierung, Bewährung
Die SWS-Aufteilung geht von 8 SWS praktische Projektarbeit und 4 SWS
projektbegleitende theoretische Kurs- und Seminararbeit je Semester,
d.h. für beide Semester 24 SWS.
Es
folgen Projektvorschläge, an denen in dieser Beispielsaufzählung jeweils
zwei pädagogische Teilgebiete beteiligt sind. Denkbar sind auch
Projekte, die von einem pädagogischen Teilgebiet und einem Nebenfach -
Soziologie oder Psychologie - bestritten werden.
Z.
B:
-
Randgruppenarbeit und soziale Integration
unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und
sozialpädagogischer Aspekte
-
Arrangement und Organisation von Fort- und Weiterbildung
unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und
sonderpädagogischer Aspekte
-
Frühförderung, Arbeit mit Eltern und Behinderung
unter besonderer Berücksichtigung kleinkindpädagogischer und
sonderpädagogischer Aspekte
-
Freizeit und Tourismus für Senioren
unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und
sozialpädagogischer Aspekte
-
Konfliktbewältigung bei Scheidung
unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und
kleinkindpädagogischer Aspekte
-
integratives Wohnen im Alter bzw. bei Behinderung
unter besonderer Berücksichtigung erwachsenenbildnerischer und
sonderpädagogischer Aspekte
Die Studierenden schreiben in der Regel ihre Diplomarbeit in Anlehnung
an die Projektarbeit.
II
Forschungsseminare und Kolloquien
(16 SWS)
Neben den Projekten belegen die Studierenden 8 SWS pro Semester
Forschungsseminare nach freier Wahl.
3.3
Einarbeitungsphase
Nach bestandener Prüfung folgt für den/die Dipl.-Pädagogen/in eine ca.
1jährige Einarbeitungszeit in einer Einrichtung oder in freien
Projekten. Die Betreuung wird durch die Universität in Kooperation mit
den beruflichen Arbeitsstellen wahrgenommenen. Diese Zeit endet mit
einem theoretisch fundierten Abschlußgespräch, das der/die
Dipl.-Pädagoge/in in Anwesenheit von wissenschaftlichen Vertretern der
Universität und der Arbeitsstelle zu bestreiten hat.
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