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		 Ein Gerichtsurteil aus Osterreich 
		Eltern erstmals die gesamten 
		Lebenshaltungskosten für ein Kind auferlegt, dessen Behinderung 
		während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können.  
		Das hat Folgen für die
		Pränataldiagnostik. 
		Dieses OGH-Urteil wird Ärzte und Ärztinnen unter Druck setzen, 
		schon bei geringsten Auffälligkeiten gleich zur Abtreibung zu raten, Das 
		befürchtet 
		ÖVP-Behindertensprecher 
		Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg  und ergänzt: "Es darf keine Pflicht zur Abtreibung 
		bei jeglichem Verdacht auf Behinderung entstehen!" 
		Unterschiedliche Signale dazu aus der 
		SPÖ . Behinderten-Sprecherin Christine Lapp im Gespräch mit Salzburger 
		Nachrichten,, sie finde 
		das OGH-Urteil „in Ordnung“, dagegen die Familiensprecherin der 
		Kärntner SPÖ in einer Aussendung: „eine grobe Fahrlässigkeit, ein Kind 
		als Schaden darzustellen“.  
		"Dabei müssen neben den juristischen 
		auch die ethisch-moralischen Fragen im Zusammenhang mit der Geburt eines 
		ungewollten Kindes (wrongful birth) behandelt werden", so der Univ. 
		Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.  
		Quellen: 
		Text: ÖVP ·erstellt am: 4. März 
		2008 23:41 Uhr 
		Salzburger 
		Nachrichten 6./12.3.2008 
		Text: 
		Lebenshilfe Österreich ·erstellt am: 7. 
		März 2008 14:45 Uhr 
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