Ein Gerichtsurteil aus Osterreich
Eltern erstmals die gesamten
Lebenshaltungskosten für ein Kind auferlegt, dessen Behinderung
während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können.
Das hat Folgen für die
Pränataldiagnostik.
Dieses OGH-Urteil wird Ärzte und Ärztinnen unter Druck setzen,
schon bei geringsten Auffälligkeiten gleich zur Abtreibung zu raten, Das
befürchtet
ÖVP-Behindertensprecher
Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg und ergänzt: "Es darf keine Pflicht zur Abtreibung
bei jeglichem Verdacht auf Behinderung entstehen!"
Unterschiedliche Signale dazu aus der
SPÖ . Behinderten-Sprecherin Christine Lapp im Gespräch mit Salzburger
Nachrichten,, sie finde
das OGH-Urteil „in Ordnung“, dagegen die Familiensprecherin der
Kärntner SPÖ in einer Aussendung: „eine grobe Fahrlässigkeit, ein Kind
als Schaden darzustellen“.
"Dabei müssen neben den juristischen
auch die ethisch-moralischen Fragen im Zusammenhang mit der Geburt eines
ungewollten Kindes (wrongful birth) behandelt werden", so der Univ.
Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.
Quellen:
Text: ÖVP ·erstellt am: 4. März
2008 23:41 Uhr
Salzburger
Nachrichten 6./12.3.2008
Text:
Lebenshilfe Österreich ·erstellt am: 7.
März 2008 14:45 Uhr
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