Verwerflich!

Was ist bitte Wrongful birth?

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Ein Gerichtsurteil aus Osterreich

Eltern erstmals die gesamten Lebenshaltungskosten für ein Kind auferlegt, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können.

Das hat Folgen für die Pränataldiagnostik. Dieses OGH-Urteil wird Ärzte und Ärztinnen unter Druck setzen, schon bei geringsten Auffälligkeiten gleich zur Abtreibung zu raten, Das befürchtet ÖVP-Behindertensprecher Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg  und ergänzt: "Es darf keine Pflicht zur Abtreibung bei jeglichem Verdacht auf Behinderung entstehen!"

Unterschiedliche Signale dazu aus der SPÖ . Behinderten-Sprecherin Christine Lapp im Gespräch mit Salzburger Nachrichten,, sie finde das OGH-Urteil „in Ordnung“, dagegen die Familiensprecherin der Kärntner SPÖ in einer Aussendung: „eine grobe Fahrlässigkeit, ein Kind als Schaden darzustellen“.

"Dabei müssen neben den juristischen auch die ethisch-moralischen Fragen im Zusammenhang mit der Geburt eines ungewollten Kindes (wrongful birth) behandelt werden", so der Univ. Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.

Quellen:

Text: ÖVP ·4. März 2008 23:41 Uhr

Salzburger Nachrichten 6./12.3.2008

Text: Lebenshilfe Österreich ·7. März 2008 14:45 Uhr

   

 

 

 

Eltern zahlen für die Behinderung?

 

Pränataldiagnostik

 

 

 

Das OGH-Urteil in Ordnung?

 

Lebenshilfe

 

 

 

Quellen